Karten
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003: Gottesfrieden – Treuga Dei – Pax Dei
Die Gottesfrieden waren die Antwort der Kirche auf die Exzesse der - bisher rechtmäßigen - privaten Selbsthilfe der weltlichen Großen.
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005: Deutsche Demokratische Republik (1949–1990)
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011: Dorfgerichtsplätze im Altkreis Eschwege
Man legete einen teppech ûf daz gras,
dâ vermûret und geleitet was
durch den schaten (= wegen des Schattens) ein linde. -
024: Die Tyberiade des Bartolus de Saxoferrato
Einer jeden historischen und geographischen Betrachtung eines rechtlichen Sachverhalts liegt die Anwendung exakter Methoden zur Betrachtung eines Teils der Erdoberfläche zugrunde.
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026: Die Oberhöfe Kassel und Marburg
Die Karte veranschaulicht die städtischen Oberhofbeziehungen im Niederfürstentum Hessen und ihre Entwicklungen im 15. und 16. Jahrhundert.
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037: Universitätsgründungen innerhalb des Reiches vor der Reformation
Verglichen mit Italien, Spanien, Frankreich und England, wo es schon seit dem 12. und 13. Jahrhundert Universitäten gab, wurden Universitäten innerhalb des Reiches erst spät gegründet.
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040: Buchdruck
Die Ausbreitung von Schriften war eine wesentliche Voraussetzung für Universitäten.
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060: Das Reich im 17. und 18. Jahrhundert: „Flickenteppich" oder Reichskreise?
Nach einer weitverbreiteten Vorstellung sah die Landkarte des alten Reiches im 17. und 18. Jahrhundert wie ein "Flickenteppich" oder eine "Narrenkappe" aus.
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079: Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794
Friedrich der Große hatte 1780 eine umfassende Revision des gesamten preußischen Rechts in Auftrag gegeben. Nach dem Willen des Königs sollte das bestehende Recht (vornehmlich das römische und gemeine Recht) gesammelt und bereinigt werden, so daß „ein subsidiarisches Gesetz-Buch, zu welchem der Richter beym Mangel der Provinzial-Gesetze recurriren kann", erarbeitet werden sollte (Kabinettsordre v. 14.4.1780). Die Provinzen wurden aufgefordert, ihr Recht in eigenen Provinzialgesetzbüchern zu verankern (§§ 1 ff. Einl. ALR).
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080: Waren die Teilungen Polens 1772/95 Erbteilungen?
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090: Die Verfassung des Königreichs Westphalen (1807–1813) vom 15. November 1807
Durch den Friedensvertrag von Tilsit (9. Juli 1807) hatte Preußen sich auf die linkselbischen Gebiete zurückziehen müssen.
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093: Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 entsprach der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 1. Juli 1867, geringfügige Änderungen folgten aus dem Beitritt der süddeutschen Staaten.
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100: Organisation des Deutschen Reichs in der Weimarer Republik
Nachdem im Zuge der Revolution von 1918 im Kampf um die Neugestaltung des Reichs sich die demokratischen Kräfte durchgesetzt hatten und damit die Entscheidung für eine parlamentarische Demokratie gefallen war, beriet die Nationalversammlung in Weimar das neue Verfassungswerk, das als Reichsverfassung vom 11.8.1919 mit seiner Verkündigung in Kraft trat.
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105: Hitler-Stalin-Pakt: Einflussbereiche
Karte zum deutsch sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939 mit der Abgrenzung ihrer Interessensphären in Polen und den Unterschriften von Stalin und Ribbentrop
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118: Das preußische Problem bei der Schaffung der Reichsverfassung von 1919
Nachdem 1918 im Zuge der Revolution das Kaiserreich zusammengebrochen war und die Verfassunggebende Nationalversammlung 1919 daran ging, für das republikanische Reich eine demokratische Verfassung zu erarbeiten, stand vor allem auch im Mittelpunkt der Beratungen das Verhältnis Preußens zum Gesamtstaat.
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119: Der Königsforst Kaufunger Wald
Der in Urkunden der fränkischen Könige seit dem 7. Jahrhundert vorkommende Terminus forestis (Forst) bezeichnet einen umgrenzten Bezirk, der hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, aus Wald bestand und in dem alle Nutzungsrechte, vor allem Jagd und Fischerei, dem König vorbehalten waren.