Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794

Friedrich der Große hatte 1780 eine umfassende Revision des gesamten preußischen Rechts in Auftrag gegeben. Nach dem Willen des Königs sollte das bestehende Recht (vornehmlich das römische und gemeine Recht) gesammelt und bereinigt werden, so daß „ein subsidiarisches Gesetz-Buch, zu welchem der Richter beym Mangel der Provinzial-Gesetze recurriren kann", erarbeitet werden sollte (Kabinettsordre v. 14.4.1780). Die Provinzen wurden aufgefordert, ihr Recht in eigenen Provinzialgesetzbüchern zu verankern (§§ 1 ff. Einl. ALR).