Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871

Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 entsprach der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 1. Juli 1867, geringfügige Änderungen folgten aus dem Beitritt der süddeutschen Staaten.

Organigramm des Deutschen Reiches

Organigramm des Deutschen Reiches nach der Verfassung von 1871

Quelle: Christian Hattenhauer