Der Königsforst Kaufunger Wald
Der in Urkunden der fränkischen Könige seit dem 7. Jahrhundert vorkommende Terminus forestis (Forst) bezeichnet einen umgrenzten Bezirk, der hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, aus Wald bestand und in dem alle Nutzungsrechte, vor allem Jagd und Fischerei, dem König vorbehalten waren.

Nutzungsrechte am Kaufungerwald
Abb. aus „Der Kaufungerwald – Königsforst oder Königswald?“, in: W. Heinemeyer (Hrsg.), Hundert Jahre Historische Kommission für Hessen 1897-1997 (VÖHistKommHessen 61), Marburg 1997, S. 51.
Quelle: W. A. Eckhardt