Der Königsforst Kaufunger Wald

Der in Urkunden der fränkischen Könige seit dem 7. Jahrhundert vorkommende Terminus forestis (Forst) bezeichnet einen umgrenzten Bezirk, der hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, aus Wald bestand und in dem alle Nutzungsrechte, vor allem Jagd und Fischerei, dem König vorbehalten waren.